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Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gem. §95 Abs.1a AußStrG
Eine Trennung stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar.
Um mit dieser neuen Lebenssituation gut umgehen zu können, wurde im neuen Kindschaftsrechtsgesetz seit Februar 2013 nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz für Eltern von minderjährigen Kindern, welche sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende Elternberatung über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnissen ihrer minderjährigen Kinder, vorgesehen.
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